Thema Technik


B1-Zertifikat

Die steigende Nachfrage unserer Kundinnen und Kunden zeigte uns die Notwendigkeit, das B1-Zertifikat nachweisen zu können. Auch wenn die französische M1-Norm, die höchste Klasse (nicht entflammbar), wesentlich strenger ist als die deutsche, wird sie in Deutschland nicht anerkannt. Vor allem im Bereich Kulissenbau, aber auch bei größeren Ausstellungen, wird der Nachweis der B1-Norm immer häufiger gefordert. Wir freuen uns daher, den B1-Nachweis in Zukunft erbringen zu können.

Nicht jeder Acrystal-Schaffende hat mit Brandschutzvorgaben zu tun, deshalb erklären wir kurz, worum es sich handelt.

Da sich brennbare Baustoffe erheblich am Brandgeschehen beteiligen können, wird ihre Verwendung vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt, die Brandschutzanforderungen werden immer größer und detaillierter.

Zugelassene Überwachungsstellen prüfen das Brandverhalten von Baustoffen nach der Brandschutznorm DIN 4102-1 und teilen sie in zwei Baustoffklassen ein:

  • A : Nicht brennbare Baustoffe mit den Unterklassen A1 und A2

    A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich (z. B. Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Gipsfaser).

    A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (z. B. Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten).

  • B : Brennbare Baustoffe mit den Unterklassen B1, B2 und B3

    B1 - schwer entflammbar (z. B. Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten). Die Bauteile gelten als selbstverlöschend (Eigenschaft eines brennenden Stoffes, nach Entfernen der Zündquelle innerhalb kurzer Zeit selbstständig zu verlöschen, d. h. nicht weiter zu brennen).

    B2 – normal entflammbar (z. B. Weichholz, Silikon). Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.

    B3 – leicht entflammbar (z. B. Tapeten, Polystyrol). Im Bauwesen nicht zulässig.


Sollten Sie das B1-Zertifikat für Acrystal benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Lange+Ritter GmbH, Frau Edia Voi,
Tel.: +49 (7156) 2006-430
E-Mail: evoi[at]lange-ritter.de